Die FAA nennt für gewöhnliche wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkus eine Grenze von 100 Wh. Größere Ersatzakkus im Bereich 101–160 Wh benötigen die Zustimmung der Fluggesellschaft; höchstens zwei sind vorgesehen. Das sind Passagierregeln, keine allgemeine Erlaubnis für jeden Akku und jede Route.
Ersatzakkus einschließlich Powerbanks gehören ins Handgepäck. Wird eine Kabinentasche am Gate in den Frachtraum verladen, müssen sie herausgenommen werden und bei dir bleiben. Schütze die Kontakte vor Kurzschlüssen und Metallgegenständen.
Bei einer mAh-Angabe gilt mit der Nennspannung des Akkus: Wh = mAh × V ÷ 1.000. Beispiel: 20.000 mAh bei 3,7 V ergeben 74 Wh. Das ist eine Rechnung, keine Zulassung für ein unbekanntes Produkt. Verwende nicht ersatzweise die USB-Ausgangsspannung.
Prüfe den tatsächlich aufgedruckten Wert, den Zustand des Akkus und die Vorgaben aller ausführenden Airlines. Diese dürfen strenger sein; internationale Routen können zusätzliche lokale Regeln mitbringen. Die Erlaubnis zur Mitnahme bedeutet nicht automatisch, dass Nutzung während des gesamten Fluges erlaubt ist.
Halte das Etikett lesbar und hole notwendige Freigaben vor Abreise ein. Bei Überhitzung, Aufblähen, Rauch oder Feuer sofort die Besatzung informieren. Große Camping-Powerstations brauchen einen eigenen Transportplan statt einer spontanen Entscheidung am Flughafen.
Redaktioneller Hinweis: Herstellerspezifikationen sind keine unabhängigen Testergebnisse. Quellenlinks sind Referenzen, keine Kaufempfehlungen.